Aktuelles
11.05.2022
Wahl der Vertretung des wissenschaftlichen Personals im Aufsichtsrat 2022 - Wahlergebnis
Die Dienstzeitenregelung an Karneval und Hinweise auf die Übertragungsmöglichkeit des Resturlaubs finden Sie unter Personal/Aktuelles im Intranet der Uniklinik Köln.
Informationen zum Kinderkrankentagegeld ohne Krankheit
(Die Tabelle wurde mit freundlicher Genehmigung der Urheberin, Frau Dr. Eva Zeppenfeld, Univ. Duisburg-Essen, veröffentlicht)
Verlängerung der vorübergehenden Ermöglichung von "Home Office" zur Reduzierung der persönlichen Kontakte
Der PRW hat der Fortführung der einvernehmlichen Ermöglichung von Arbeiten von zu Hause für die Zeit, in der die Maßnahmen der Vorstands-E-Mail vom 16.03.2020 "Schutzpaket mit verschärften Maßnahmen" gültig sind, bis zum 30.09.2021 zugestimmt.
27.11.2020
Personalratswahl 2020 - Wahlergebnis
Bekanntmachung des Wahlergebnisses für die Wahl des Personalrates Wissenschaft 2020
19.10.2020
Personalratswahl 2020 - Wahlvorschläge
Bekanntmachung der Wahlvorschläge (online ab dem 19.10.2020)
21.09.2020
Personalratswahl 2020 - Neuer Termin
Die wegen der Corona-Pandemie ausgesetzte Personalratswahl ist neu terminiert worden. Neuer Wahltermin ist der 25.11.2020. Alle wichtigen Informationen finden Sie demnächst auf unserer Internetseite unter "Wahlen" sowie in den drei Schaukästen des Personalrat Wissenschaft.
Wahlausschreiben zur PR-Wahl 2020
21.09.2020
Erneute Corona-bedingte Verlängerung des Höchstbefristungszeitraums gem § 2 Abs. 1 WissZeitVG um weitere sechs Monate
Die Corona-bedingte Verlängerung des Höchstbefristungszeitraums gemäß § 2 Absatz 1 WissZeitVG durch das BMBF per Rechtsverordnung ist am 18.09.2020 durch den Bundesrat bestätigt worden und wird damit ab 01.10.2020 in Kraft treten. Der Befristungsrahmen für Beschäftigungsverhältnisse nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG, die zwischen dem 1. März 2020 und dem 30. September 2020 bestehen, verlängert sich dadurch um sechs Monate. Diese Verlängerung um sechs Monate gilt auch für Beschäftigungsverhältnisse, die zwischen dem 1. Oktober 2020 und dem 31. März 2021 begründet werden.
Verlängerung der Höchstbefristungsgrenze im Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) für das wissenschaftliche und künstlerische Personal aufgrund der Corona-Pandemie:
Der Bundestag hat die Gesetzesänderung inzwischen verabschiedet, auch der Bundesrat hat seine Zustimmung dazu erteilt. Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt wird die Rechtsverordnung in Kraft treten. Die Gesetzesänderung betrifft alle Beschäftigungsverhältnisse nach Wissenschaftszeitvertragsgesetz, die zwischen dem 1. März 2020 und dem 30. September 2020 bestehen. Mit einer Rechtsverordnung zur Höchstbefristungsgrenze können diese um höchstens weitere sechs Monate verlängert werden.
Inhaltlich bedeutet dies eine Erweiterung des Höchstbefristungszeitraums für Qualifizierungsstellen (Prä- oder Postdoc-Phase) um ein halbes Jahr und eine Verlängerungsoption um ein weiteres halbes Jahr, falls die Krisenlage länger anhält.
Ein Rechtsanspruch auf Verlängerung des Arbeitsvertrags ergibt sich daraus aber leider nicht.
Diese gesetzliche Regelung gilt nur für Arbeitsverträge, nicht für befristete Beamtenstellen, die der Qualifizierung dienen sollen.
Marburger Bund und TdL vereinbaren Tarifabschluss März 2020
Anfang März 2020 kam es zwischen Marburger Bund und Tarifgemeinschaft deutscher Länder zu einer Tarifeinigung mit neuen Höchstgrenzen für Dienste, mehr Planungssicherheit, besserer Arbeitszeiterfassung und 6,5 Prozent mehr Gehalt in drei Stufen.
Die Gehälter steigen bis 2021 in drei Stufen um insgesamt 6,5 Prozent. Rückwirkend zum 1. Oktober 2019 2,5 Prozent, zum 1. Oktober 2020 weitere 2,0 Prozent und zum 1. Oktober 2021 nochmals 2,0 Prozent.
Eine aktualisierte Entgelttabelle liegt bis dato aber noch nicht vor, da die Tarifgremien des Marburger Bundes noch zustimmen müssen.
Der Personalrat Wissenschaft hat aufgrund der Corona-Pandemie beschlossen, die für den 10.06.2020 terminierte Personalratswahl auf unbestimmte Zeit auszusetzen. Der Wahlvorstand bleibt im Amt und lässt seine Arbeit ruhen. Ein neuer Wahltermin wird festgesetzt, sobald absehbar ist, dass eine ordnungsgemäße Wahl durchgeführt werden kann. Der Personalrat und der Vorstand bleiben im Amt. Aktuelle Informationen zum weiteren Vorgehen erhalten Sie auf dieser Seite und in unseren drei Schaukästen.
Dienstvereinbarung Arbeitszeit neu verhandelt
Die neu verhandelte Dienstvereinbarung über Arbeitszeit zwischen dem Universitätsklinikum Köln (AöR) und dem Personalrat Wissenschaft der Uniklinik Köln finden Sie hier.
Verfall von Urlaubsansprüchen: Urteil des Bundesarbeitsgerichts – 9 AZR 541/15 vom 19.02.2019
„Urlaubsansprüche des Arbeitnehmers erlöschen in der Regel erst dann, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat.“
Studentische Hilfskräfte - SHK-Rat
Die Personalräte sind nicht für die Vertretung studentischer Hilfskräfte zuständig.
Im April 2016 hat der Rat zur Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte (SHK-Rat) seine Arbeit aufgenommen. An diesen können sich studentische Hilfskräfte wenden.