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Informationen für Beschäftigte
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Informationen für Beschäftigte

Im wissenschaftlichen und ärztlichen Bereich sind an der Uniklinik Köln 2425 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt (Stand: 1.11.20). Das entspricht 26% aller Beschäftigten. Bis auf einen Teil der Professorinnen/Professoren ist der Personalrat Wissenschaft die personalrechtliche Vertretung dieser Beschäftigten. Dies trifft auch für die wissenschaftlichen Hilfskräfte zu.


Neue Rechtslage beim Befreiungsrecht von der gesetzlichen Rentenversicherung

Wichtig für Ärztinnen und Ärzte um eine Doppelversicherung zu vermeiden!

Näheres finden Sie hierzu bei der Nordrheinischen Ärzteversorgung
und dem Deutschen Ärzteblatt


Höchstarbeitszeitberechnung bei Ärzten der Uniklinik rechtswidrig

Das OVG Münster hat das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln (VG-Köln 1 K4015/11) bestätigt, dass Urlaubstage und gesetzliche Feiertage keine Ausgleichstage sind. Hier die Pressemitteilung des OVG vom 24.6.2016. Dieses Urteil ist rechtskräftig, eine Revision wurde nicht zugelassen.


Information für langjährig Beschäftigte

Für langjährig Beschäftigte gelten für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall besondere Regelungen. Insbesondere für Beschäftigte, die in der privaten Krankenversicherung versichert sind, muss der Arbeitgeber das Entgelt 26 Wochen lang fortzahlen. Dies weicht erheblich von den heute üblichen 6 Wochen ab. Entscheidend ist, ob Sie seit dem 30.06.1994 im öffentlichen Dienst beschäftigt sind.

Fragen Sie in der Personalabteilung nach, ob dies für Sie zutrifft!

Rechtliche Grundlage sind die Überleitungstarifverträge. Für den Bereich TV-L § 13 und für den Bereich TV-Ä der § 10, beide sind textidentisch.

Den § 13 TVÜ-Länder finden Sie hier: TVÜ-Länder § 13


Krankschreibung: Was Arbeitnehmer alles dürfen

 


Was ist SP-Expert?
SP-EXPERT ist eine Software zur Dienstplanung und Arbeitszeitdokumentation, die in der Uniklinik eingesetzt wird. Die Dienstplanung bildet den optischen Kern des Systems. Darüber hinaus bietet SP-Expert die Möglichkeit, die Arbeitszeit für das ärztliche Personal zu erfassen und damit eine Forderung des TV-Ä zu erfüllen. In § 10 (2) des TV-Ä ist festgelegt, dass die Arbeitszeit der Ärzte objektiv dokumentiert werden soll. Sie selber können im Intranet über das Web-Terminal von SP-Expert Ihre Arbeitszeiten dokumentieren und einsehen. Zudem können Sie über das Web-Terminal Wunschdienste und Urlaubzeiten eingeben. Sie können jederzeit Ihre Stundenkonten einsehen (Überstunden, Arbeitszeitschutzkonten, geleistete Bereitschaftsdienste, etc.). Eintragungen vom gleichen Tag sehen Sie allerdings erst am Folgetag.


Stadt Köln: Bewohnerparken Lindenthal Süd
Im November 2013 hat die Stadt Köln das Bewohnerparken in Lindenthal Süd I und in Lindenthal Süd II eingeführt. Damit ist für Beschäftigte der Uniklinik die Möglichkeit in der Umgebung Parkplätze zu benutzen deutlich eingeschränkt worden. Gleichwohl hat sich die Zahl der Parkplätze im Klinikum nicht erhöht. Als Abhilfe die Ausgabe der Einfahrberechtigungen zu erhöhen ist leider keine Lösung, da dann einige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen Parkplatzgebühren zahlen ohne Parkplätze zu erhalten.
Das Verfahren und die Vergabe der Einfahrberechtigungen ist in der Dienstvereinbarung zur Parkraumbewirtschaft der Uniklinik Köln geregelt (§3, Seite 2). Die aktuellen Gebühren finden Sie auf den Seiten von GB Personal