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Tarifrecht

Wenn Sie als Ärztin/Arzt im Bereich der Patientenversorgung bei uns arbeiten, ist der „Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ä)“ Grundlage Ihres Beschäftigungsverhältnisses. Bei allen anderen wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern ist dies der „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)“.

 Tarifvertrag Ärzte (Marburger Bund)


Tarifvertrag der Länder


Kündigungsfristen